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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT BAYREUTH

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Satzung zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungen im Kontext der Corona-Krise

Liebe Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachsäule,

am 23. April 2020 hat die Universität Bayreuth eine spezielle Satzung zu Prüfungs- und Lehrveranstaltungen im Kontext der Corona-Krise bekanntgemacht. Ziel ist es u. a., den Studien- und Lehrbetrieb trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens soweit wie möglich aufrechtzuerhalten und den Studierenden ein möglichst ungehindertes (Weiter-)Studium zu ermöglichen. Die Fakultäten waren hier intensiv eingebunden. Wir freuen uns somit, Ihnen die neuen Möglichkeiten aus dieser Satzung nun kompakt vorstellen und Ihnen einige Erläuterungen aus Sicht der Wirtschaftswissenschaften geben zu dürfen:

 

  • Die wirtschaftswissenschaftlichen Lehreinheiten haben bereits in CAMPUSonline bzw. cmlife hinterlegt, ob und in welcher Form die jeweilige Veranstaltung stattfinden kann (Feld: Teilnahmekriterien und Anmeldung; vgl. Eintrag in den Corona-FAQs der RW-Fakultät vom 15.04.2020).
  • Die Satzung sieht vor, dass Prüfungsformen in Abweichung von bisherigen Regelungen geändert werden können. Wir gehen davon aus, dass dies nur in Ausnahmefällen geschehen wird. Dennoch kann dies in Ihrem Interesse liegen, bspw. eine Präsentation zum Abschluss eines Seminars per Videokonferenz (als sog. „digitale Fernprüfung“) abhalten zu können, die anderweitig vielleicht nicht möglich wäre. Die Entscheidung liegt jeweils im Ermessen des Prüfungsausschusses und stellt keine generelle Wahlmöglichkeit dar. Wichtig ist, dass Ihnen durch Änderungen der Prüfungsformen keine Nachteile entstehen dürfen und werden. Sie werden rechtzeitig informiert, sollte eine Änderung geplant sein.
  • Eine für Sie wichtige Nachricht ist, dass ein Rücktritt durch bloßes Fernbleiben von Prüfungen erfolgen kann und automatisch als entschuldigt gilt. Hier bitten wir Sie jedoch um Ihre Mithilfe: Bitte melden Sie sich nur zu Klausuren an, bei denen Sie davon ausgehen, dass Sie sie auch wirklich antreten werden. Absehbar werden wir aufgrund der Hygiene-Regeln sehr viel Platz pro Prüfling einplanen müssen. Deshalb wäre das Leerbleiben von Plätzen in der aktuellen Situation besonders ärgerlich. Je größer die Anzahl der „unnötigen“ Anmeldungen, desto länger könnten die Klausurphasen dauern, weil wir dann sehr viele Prüfungsräume parallel für eine einzelne Prüfung blocken müssten. Bitte tragen Sie durch bewusstes Anmelden (bzw. auch rechtzeitiges Abmelden!) zu einem reibungslosen Prüfungsgeschehen bei, indem das Fernbleiben wirklich auf nicht vorhersehbare Krankheitsfälle beschränkt bleibt.

 

Ein kurzes Update: Die Universität Bayreuth ist weiterhin im Kontakt mit den zuständigen Ministerien, um bald wieder Klausuren durchführen zu können. Sobald wir Ihnen Näheres zu den Terminen der Nachholklausuren sagen können, tun wir dies natürlich unverzüglich.

 

Mit besten Grüßen und Wünschen für den Fortgang Ihres Studiums

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse
Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft
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