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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT BAYREUTH

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Abgabefristen Seminar- und Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

viele von Ihnen fragen sich, wann Sie denn endlich Ihre Seminar- bzw. Abschlussarbeit abgeben können. Die Antwort lautet natürlich (wie sie auch schon vorher gelautet hat): Jederzeit und – wenn Sie mögen – sofort! Im Moment ist die Abgabe in ausschließlich digitaler Form möglich, wobei die gedruckten Exemplare zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen wären.

Auch wenn diese Möglichkeit jederzeit besteht, werden Ihre Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten weiter verlängert, solange das zentrale Prüfungsamt keine anderslautenden Informationen herausgibt. Deshalb haben wir gerade die erneute Verlängerung der Fristen angestoßen und gehen zunächst von einer Verlängerung zum weitere zwei Monate (konkret 60 Tage) aus. Sollte wider Erwarten die Bibliothek vor diesem Zeitpunkt vollständig wiedereröffnet werden, würden wir die Verlängerung anteilig zurücknehmen müssen. Erneut der Hinweis: Die Verschiebung der Fristen ist ein aufwendiger, da händischer Prozess. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn die Änderung nicht sofort geschieht.

Einige Lehrstühle überlegen im Moment, auf freiwilliger (!) Basis die Seminarveranstaltungen – dann wohl in Form von Videokonferenzen – anzusetzen. Für diejenigen von Ihnen, die ihr Seminar abschließen wollen, ist das sicherlich eine gute Gelegenheit. Natürlich ist es für Sie kein Zwang, an einer solchen freiwilligen Veranstaltung teilzunehmen. Niemand kann und wird Ihnen verübeln, wenn Sie die – vom Prüfungsamt ja vorgegebene – Verlängerung in Anspruch nehmen. Die Lehrstühle machen Ihnen diesbezüglich nur ein Angebot. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass nicht jeder Lehrstuhl eine solche Lösung anbieten muss. Auch von dieser Seite besteht Freiwilligkeit. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich ggf. dagegen entscheiden, tun das aus guten Gründen. Somit bitten wir hier um Ihr Verständnis, wenn ausgerechnet „Ihr“ Lehrstuhl eine solche Möglichkeit – wie gesagt, immer begründet – nicht anbietet. Wir dürfen Ihnen versichern, dass es bei keiner der Optionen zu irgendwelchen Benachteiligungen kommen wird.

Sobald wir Ihnen weitere Neuigkeiten zu den Fristen für Seminar- und Abschlussarbeiten weitergeben können, tun wir das natürlich.

Beste Grüße

Prof. Dr. Martin Leschke, Vorsitzender der wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse
Prof. Dr. Friedrich Sommer, Studiendekan Wirtschaft
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